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Als Aargauer unterwegs

Donnerstag, 02. Juni 2005

Teures Pflaster

Welch teuerer Boden!

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Innenhofes des Geb?udes der Credit Suisse am Paradeplatz, war heute der NZZ zu entnehmen, dass die CS eine Konzessionsgeb?hr zu entrichten habe. In diesem Zusammenhang wurden auch Quadratmeter-Preise f?r den Paradeplatz und die B?rengasse genannt.

Dass die Bahnhofstrasse weltweit eine der teuersten Mietpreise hat, das weiss man. Aber dass ich auf meinem t?glichen Weg zur Arbeit über 40000 (vierzigtausend) Fr?nkigen Boden haste, überraschte mich doch.

Quelle: NZZ-Artikel Aus dem Bundesgericht
Teure Treppenstufen beim Paradeplatz
Autonomie der Stadt Zürich von Verwaltungsgericht verletzt

fel. Die Credit Suisse (CS) muss der Stadt Zürich für die auf ?ffentlichem Grund liegenden Treppenstufen zum Innenhof ihres Hauptsitzes beim Paradeplatz eine Konzessionsgeb?hr von 214 000 Franken entrichten. Der betreffende Durchgang zwischen der Bahnhofstrasse und der B?rengasse wird seit einem Umbau im Herbst 2002 als Ladenpassage genutzt. Die Baurekurskommission I hatte zun?chst auf einen Rekurs der Credit Suisse First Boston AG hin eine massive Reduktion des Betrages verlangt, und das kantonale Verwaltungsgericht hatte diesen Entscheid bestätigt. Nun aber hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde der Stadt wegen Verletzung ihrer Gemeindeautonomie gutgeheissen.

Das st?dtische Tiefbau- und Entsorgungsdepartement hatte die Geb?hr aufgrund des massgeblichen Reglements auf über 750 000 Franken veranschlagt, diesen Betrag aber um fünf Siebtel reduziert, weil nur das Erdgeschoss von der Sondernutzung des öffentlichen Grundes profitiert. Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete die Berechnung der Geb?hr als reglementskonform, beanstandete jedoch den errechneten Betrag im Ergebnis als viel zu hoch. Eine Geb?hr von 214 000 Franken stehe in offensichtlichem Missverh?ltnis zur Beanspruchung von gut 20 Quadratmetern an ?ffentlichem Grund, weshalb das im Abgabenrecht geltende ?quivalenzprinzip verletzt sei.

Diese Auffassung teilten lediglich zwei Richter in der I. ?ffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Konkret wurde beanstandet, dass die Stadt Zürich ihrer Berechnung der Konzessionsgeb?hr Quadratmeterpreise von 40 000 Franken für die Bahnhofstrasse und 30 000 Franken für die B?rengasse zugrunde gelegt hatte. Das seien Baulandpreise, obwohl die Stadt der CS lediglich etwas Trottoir überlassen habe, das niemals überbaut werden könnte und daher auch keinen Wert habe. Im Falle einer Enteignung würde der Staat für solches Strassenareal keine Baulandpreise verg?ten, meinte einer der beiden Richter. - Die Mehrheit, bestehend aus drei Mitgliedern der Kammer, stellte sich indes auf den Standpunkt, dass durchaus von Baulandpreisen auszugehen sei. Das Trottoir werde gewissermassen durch die Erteilung der Konzession zu Bauland, so die etwas eigenartige Argumentation eines Richters. Ein krasses Missverh?ltnis zwischen Preis und Leistung vermochte die Mehrheit der Abteilung jedenfalls nicht auszumachen, zumal die einladenden Treppenstufen auf dem Trottoir das CS- Geb?ude aufwerteten und einen nutzbaren Mehrwert schafften. Aus diesen Gründen verletzten die Baurekurskommission I sowie das Zürcher Verwaltungsgericht laut dem Urteil aus Lausanne die Autonomie der Stadt, als sie eine Reduktion der Konzessionsgeb?hr verlangten.

Urteil 1P.645/2004 vom 1. 6. 05 - schriftliche Urteilsbegr?ndung ausstehend.

Ergänzungen nach dem ersten Posting:
19.03.2011: Feldinhalte an EE2.x angepasst



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von Urs, am 02.06.05 um 22:30
in Zwischen Brugg und Zürich

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